Erfüllung EWärmeG

Sie haben vor kurzem eine neue Gas- oder Öl-Heizung bekommen und benötigen jetzt eine Nachweis zur Erfüllung der EWärmeG-Vorgabe?

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW) verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden, beim Austausch ihrer Heizungsanlage einen Teil der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen zu decken. 

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben – zum Beispiel durch den Einsatz erneuerbarer Energien, Dämmmaßnahmen oder einen individuellen Sanierungsfahrplan.

Ich prüfe für sie, welche Option am besten zu ihrem Gebäude passt, und erstelle die dafür notwendigen Unterlagen und Nachweise. So sind sie rechtlich auf der sicheren Seite und profitieren gleichzeitig von einer Lösung, die wirtschaftlich sinnvoll ist.

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